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| 29.11.2004 - Fränkischer Neonazi wegen Volksverhetzung vor Gericht |
| Geschrieben von: 23 |
| Kategorie: |
Faschismus und Rassismus |
Quelle: http://de.news.yahoo.com/041129/12/4begr.html
Fränkischer Neonazi wegen Volksverhetzung vor Gericht
Nürnberg (AP) Wegen Volksverhetzung muss sich seit Montag der Zirndorfer Neonazi Gerhard Ittner vor der Staatsschutz-Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten. Der 46-jährige Arbeitslose soll während eines Aufmarschs im Sommer vergangenen Jahres Verfassungsorgane verunglimpft haben. Weil Ittner dabei auch den Nürnberger Stadtrechtsdirektor sowie den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde mit Hetztiraden überzog, klagte ihn die Staatsanwaltschaft auch wegen Beleidigung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften an.
Ittner gilt seit längerem als Schlüsselfigur der mittelfränkischen Neonazi-Szene. Trotz Widerstands der Stadt Nürnberg war es ihm mehrfach gelungen, rechte Aufmärsche gerichtlich durchzusetzen. Verbote scheiterten unter anderem daran, dass Ittner noch nicht vorbestraft war. Die Demonstration im Sommer 2003, bei der Ittner vom Reichsparteitags-Gelände durch die Stadt ziehen wollte, war von zwei Gerichten untersagt worden. Erst das Bundesverfassungsgericht hob das Verbot auf.
Bei der Kundgebung im Süden der Stadt soll der 46-Jährige unter bewusster Verwendung des nationalsozialistischen Wortschatzes «das ungeschmälerte Lebensrecht» von Juden bestritten und sie als unterwertige Menschen bezeichnet haben, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift erklärte. Gleichzeitig habe Ittner die Verbrechen des NS-Regimes in Abrede gestellt. Verhandelt wird auch über zahlreiche Veröffentlichungen im Internet mit dem Ziel, «den Untergang der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen», wie es in der Anklage heißt.
Neben Ittner auf der Anklagebank sitzt auch ein 34-jähriger Mann, der ihm bei den Internet-Publikationen geholfen haben soll. Ittner war im Frühling wegen Fluchtgefahr festgenommen worden und saß von April bis Juli in Untersuchungshaft. Wegen der Schwere der Vorwürfe rechneten die Ermittler in ihrem 45 Seiten starken Haftbefehl bereits damals mit einer Freiheitsstrafe von deutlich über zwei Jahren.
Das Verfahren gegen den ehemaligen DVU-Landtagskandidaten zieht sich jedoch seit insgesamt zwei Jahren in die Länge, da die zuständige Kammer mit anderen Delikten überlastet war, ein erster Termin im Juni musste wegen Erkrankung einer Richterin abgesagt werden. Das Urteil soll voraussichtlich am 7. Dezember fallen.
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