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| 08.10.2005 - Staatsschutz ermittelt gegen Menschenrechtler |
| Geschrieben von: tammo |
| Kategorie: |
Repressionen |
Nürnberg, 06. 10. 2005. Die Staatsschutz-Abteilung der Nürnberger Kriminalpolizei startete – ohne Konkretisierung des Vorwurfs – ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Chefredakteure von „Human Rights Observer“ wegen angeblicher „Übler Nachrede“. Anlass ist ein Flugblatt, in dem auf Menschenrechtsverletzungen in Nürnberg hingewiesen wird.
Dieses Flugblatt wurde am 25. 09. 2005 während der Festlichkeiten zur Verleihung des „Nürnberger-Menschenrechtspreises“ verteilt.
25. 09. 2005, Verleihung des „Menschenrechts-Preises“:
Alleine schon das anfängliche Verhalten der Polizeibeamten vor Ort spricht für sich. So versuchte die Polizei gleich nach einer Personenkontrolle zu verhindern, dass Flugblätter an die Teilnehmer der Festivitäten im Opernhaus verteilt wurden. Zunächst schaffte die Polizei dazu einen mehrere hundert Meter umfassenden „Sicherheitssektor“, der sich sogar bis auf die andere Seite einer vierspurigen Hauptverkehrstrasse Nürnbergs erstreckte! Obwohl es keinerlei Demonstrationen oder ähnliches gab; lediglich ein paar Passanten und Pressevertreter standen herum. Einem Mitarbeiter unserer Redaktion wurde – unter Androhung eines Platzverweises und der Ingewahrsamnahme - das Filmen des Opernhauses auf weitere Entfernung verboten, weil er noch keinen Presseausweis hat! Obwohl dieses Recht jedem zusteht - besonders bei der Verleihung eines „Menschenrechts-Preises“! Einem Mitglied des Vorstandes der Forschungsstelle für Menschenrechte e.V. wurde das Gleiche angedroht, wenn noch weiterhin Flugblätter verteilt würden. Erst als etwas später ein weiterer Mitarbeiter unserer Redaktion, der einen Presseausweis besitzt, erschien, wurde der „Sicherheitssektor“ auf ca. 20 Meter vor dem Eingang des Opernhauses verringert und das Verteilen von Flugblättern wieder zugelassen.
Soviel zu Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit!!!
Das Ermittlungsverfahren:
Was in dem Flugblatt, in dem ein Todesfall in der Polizeiwache und eine Verhaftung mit Verletzungen dokumentiert ist, genau Stein des Anstoßes für das Ermittlungsverfahren war, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden, da in der Vorladung der Kriminalpolizei das Feld „Bemerkungen/Konkretisierungen“ komplett leer ist!
Aus dokumentarischen Zwecken veröffentlichen wir hier nochmals den Text und die Bilder des Flugblattes, sowie die Presseerklärung der Polizei zu den Fällen.
Die Presseerklärung der Polizei:
(1108) Todesfall in Ausnüchterungszelle
Am 26.07.2005, gegen 16.00 Uhr, wurde eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-West zu einem Männerwohnheim im Stadtteil Nürnberg-Gostenhof gerufen. Wie sich herausstellte, hatte sich ein 68-jähriger Rentner, der sichtlich stark unter Alkoholeinwirkung stand, mit den Scherben einer zerbrochenen Bierflasche in die Hand geschnitten. Die Polizeibeamten veranlassten seine Einlieferung in ein Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wurde.
Etwa zwei Stunden später, nach der Wundversorgung, informierten die Ärzte die Polizei erneut, damit der betrunkene 68-Jährige in Schutzgewahrsam genommen werde. Transport- und Haftfähigkeit wurden ihm attestiert.
Nach seiner Einlieferung in die Ausnüchterungszelle bei der Polizeiinspektion Nürnberg-West wurden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Bei der Kontrolle um 19.22 Uhr wurde festgestellt, dass der Mann reglos auf der Liege lag. Ein in der Dienststelle anwesender Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes konnte nur noch den Tod des Rentners feststellen.
Am Vormittag des 27.07.2005 wurde die Leiche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert. Dabei stellte sich heraus, dass der 68-Jährige an einem langsam eintretenden Blutungsschock verstorben ist. Ursächlich hierfür war ein Steißbeinbruch mit Gefäßverletzung. Die lang anhaltenden Einblutungen ließen schließlich den Kreislauf zusammenbrechen, was zum Blutungsschock führte.
Außer der Schnittverletzung am Daumen konnten keine äußeren Verletzungen festgestellt werden.
Weder den eingesetzten Polizeibeamten gegenüber noch bei der ärztlichen Versorgung seiner Handverletzung klagte der Mann über Schmerzen wegen seiner Knochenbrüche. Die konkrete Frage nach weiteren Verletzungen verneinte er.
Bisher ist noch nicht bekannt, bei welchem Ereignis die Knochenbrüche entstanden. Eventuell stürzte der 68-Jährige aufgrund seiner Trunkenheit, wobei auch die Bierflasche zerbrochen sein kann. Diesbezügliche Ermittlungen dauern an. Für ein Fremdverschulden haben sich bisher keinerlei Anhaltspunkte ergeben.
Der Text des Flugblattes (ohne Überschriften, siehe Bilder), wegen dessen jetzt ermittelt wird:
Am 26. Juli 2005 kam ein 68-jähriger Rentner im „Schutzgewahrsam“ in der PI Nürnberg-West ums Leben. Nachdem er gegen 16.00 Uhr wegen einer Schnittverletzung an der Hand von Polizeibeamten der PI Nürnberg-West zunächst ins Krankenhaus gebracht wurde, bestätigten die Ärzte ihm „Transport- und Haftfähigkeit“. Soweit die Presseerklärung der Polizei dazu – nicht einmal eineinhalb Stunden später war der 68-jährige Rentner nicht mehr am Leben! Am nächsten Vormittag wurde die Leiche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dann obduziert. „Dabei stellte sich heraus, dass der 68-Jährige an einem langsam eintretenden Blutungsschock verstorben ist. Ursächlich hierfür war ein Steißbeinbruch mit Gefäßverletzung. Die lang anhaltenden Einblutungen ließen schließlich den Kreislauf zusammenbrechen, was zum Blutungsschock führte.“, heißt es in der Presseerklärung weiter. Allerdings „ist noch nicht bekannt, bei welchem Ereignis die Knochenbrüche entstanden. Eventuell stürzte der 68-Jährige aufgrund seiner Trunkenheit“. Aus Sicht der Polizei gebe es „für ein Fremdverschulden (…) bisher keinerlei Anhaltspunkte“.
Am 27. Juli 2005 wurde dann die Epilepsie-kranke Obdachlose Laura G. (Name v. d. Redaktion geändert) brutal verhaftet. Laut Angaben von Laura G. wurde die Polizei nach einem Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten gerufen. Dieser behauptete, dass Laura G. suizidgefährdet sei. Als Polizeibeamte der PI Nürnberg-West Laura G. dann in Gostenhof fanden (sie war weder verletzt, noch deutete irgendetwas auf einen Suizid hin) „überwältigten“ mindestens vier männliche Beamte die am Boden liegende, epilepsiekranke, zierliche Frau. Sie gingen dabei dermaßen brutal vor, dass noch eine Woche später deutliche Verletzungen zu erkennen waren (u.a. erhebliche Blutergüsse an Beinen und Knien, Abschürfungen an den Armen, Hand- und Fußgelenken, Prellungen an Rücken und Schulter). Bei Laura G. bestand die Gefahr, dass sie einen Epileptischen Schock erleidet, an dessen Folgen sie ebenfalls hätte versterben können – auf diese Gefahr wurden die Polizeibeamten von anwesenden Personen deutlich hingewiesen. Zudem sollen ihr die Handschellen erst in der Psychiatrie in Engelthal also nach über fünf Stunden und erst nach Aufforderung eines dortigen Pflegers abgenommen worden sein!
Die Geschehnisse auf der PI Nürnberg-West lassen es einem nahe liegend erscheinen, dass hier mutwillig zumindest aber grob fahrlässig gegen (lebens-) wichtige Sorgfaltspflichten seitens der Polizeibeamten verstoßen wurde. Dass erst ein 68-jähriger, angetrunkener, verletzter Rentner an einem Blutungsschock infolge eines Steißbeinbruches auf besagter Polizeiwache verstirbt und dann eine epilepsiekranke, zierliche, obdachlose Frau auf unnötig brutale Art und Weise überwältigt wird, spricht nicht gerade für ein behutsames Vorgehen der Beamten gegenüber älteren und behinderten Mitmenschen. Bei Laura G. bestand zudem die Gefahr, dass sie einen Epileptischen Schock erleidet, an dessen Folgen sie ebenfalls hätte versterben können! Dass gerade in der „Stadt der Menschenrechte“ Polizeibeamte ein solches Verhalten an den Tag legen ist nicht hinzunehmen und skandalös. Besonders Beamte der PI Nürnberg-West sind hier auch schon in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen. Deshalb sollten nun unmittelbar Konsequenzen gezogen werden und zwar sowohl behördeninterne als auch gerichtliche. Aufgrund der nunmehr über Jahre immer wiederkehrenden Beschwerden über Beamte der PI Nürnberg-West (besonders was Obdachlose, Ausländer, Behinderte, „Soziale Problemfälle“ u.ä. betrifft), behält sich die Forschungsstelle für Menschenrechte e. V. vor, die PI Nürnberg-West in unsere Liste der „Beobachtungsfälle“ aufzunehmen und gegebenen Falls selbst juristische Schritte einzuleiten. Auch fordert die Forschungsstelle für Menschenrechte e. V. den Nürnberger Stadtrat auf sich eingehend mit der Problematik zu beschäftigen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Polizeibeamte so verhalten und Journalisten, die darüber berichten, mit Strafverfolgung rechnen müssen. Zunächst wird der Betroffene Journalist Akteneinsicht beantragen und mit anwaltschaftlicher Unterstützung prüfen welche Rechtlichen Schritte nun angebracht sind. Solange die Akten jedoch nicht vorliegen, können wir uns – aus verständlichen Gründen – nicht näher zu den Ermittlungen äußern.
Kontakt zur Redaktion, weitere Informationen und Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen: humanrights@gmx.net oder redaktion@humanrights-research.de
Die Presseerklärung der Polizei.
Die Verletzungen an den Beinen nach einer Woche.
Die Verletzungen an der Schulter nach einer Woche.
Dieser Text ist eine Kopie von Indymedia
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